Über Uns
Der LRH wurde am 1. Jänner 2000 als unabhängiges Prüfungs- und Beratungsorgan des Oö. Landtags eingerichtet. Die internationalen Standards der unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle sind in den sogenannten "Deklarationen von Lima und Mexiko" sowie in den 2016 in Linz beschlossenen Leitlinien der EURORAI verankert. Das Oö. LRHG 2013 erfüllt die Kriterien dieser Deklarationen.
Wesentliche Parameter der Unabhängigkeit sind
- die organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit von der Landesverwaltung
- die Weisungsfreiheit gegenüber Landeshauptmann und Landesregierung
- das Recht auf Initiativprüfung
- das eigenständige Budget
- die Personalhoheit
- das Recht der öffentlichen Berichterstattung.
Der LRH ist eine eigenständige – vom Amt der Oö. Landesregierung unabhängige – Organisationseinheit. Er LRH verhandelt sein Budget direkt mit dem Oö. Landtag und hat die vollständige Personalhoheit.