Ziele und Aufgaben
Prüfungsansatz
Unser Prüfungsansatz ist risikoorientiert. Wir konzentrieren uns darauf, kritische Faktoren zu prüfen und Risiken zu beurteilen.
Wir hinterfragen Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und beschränken uns nicht darauf, lediglich die Ordnungsmäßigkeit zu prüfen.
Wir befürworten den Ansatz von New Public Management (bzw. der wirkungsorientierten Verwaltungsführung).
Wir streben nach Verwaltungsreform und unterstützen den Abbau unnötiger Bürokratie.
Es geht uns darum, Systeme zu verbessern und nicht darum, "Schwarze Schafe" anzuprangern.
Selbstverständnis
Als anerkannte unabhängige Prüfungs- und Beratungsorganisation wollen wir den Steuerzahler:innen nutzen und für Transparenz sorgen.
Der LRH soll sich für die Steuerzahler:innen rechnen.
Wir verstehen uns als prozessorientierte Berater und gehen mit unseren Kunden partnerschaftlich um.
Wir wollen mit unserer Tätigkeit dazu beitragen, öffentliche Mittel zweckmäßiger und wirtschaftlicher einzusetzen.
Wir überwachen den Prozess der Leistungserstellung im LRH mit einem internen Controlling.
Es ist uns wichtig, die Qualität unserer Organisation sowie unserer Produkte und Dienstleistungen zu messen und zu vergleichen. Daher lässt sich der LRH regelmäßig zertifizieren.
Strategie
-
Strategie 2023-2028
/fileadmin/user_upload/Dokumente/LRH-Strategie.pdf
(
200.7 KB pdf)
In der Strategie haben wir unsere Vision, Mission und Werte festgeschrieben.
Prüfungsarten und -felder
Fachlich völlig unabhängig und weisungsfrei prüfen wir die finanziell wirksame Tätigkeit (Gebarung)
- des Landes,
- seiner Stiftungen, Fonds, Anstalten und sonstigen Einrichtungen,
- der Unternehmen mit mindestens 50-%iger Landesbeteiligung,
- die Verwendung von Landesförderungen,
- der Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern,
- der Unternehmen, an denen diese Gemeinden mit mindestens 50% beteiligt sind.
Im Rahmen von Sonderaufgaben
- erstellt der LRH Gutachten über Gemeinden und Gemeindeverbände,
- beurteilt er finanzielle Auswirkungen geplanter Landesgesetze,
- unterstützt er Beweisaufnahmen und Erhebungen von Untersuchungsausschüssen
- wirkt er an der gemeinschaftsrechtlichen (EU) Finanzkontrolle mit und
- prüft er Gemeinden über 10.000 Einwohner auf spezielles Ersuchen.