Bauprojekte - (3) Ausführung
Die Verfolgung der gesamten Kosten sollte rechtzeitig gestartet werden, d. h. spätestens mit Beginn der Planungsphase. Sie umfasst die (begleitende) Kostenkontrolle, die Kostensteuerung und die Kostenprognose und ist eine wesentliche Voraussetzung für den Projekterfolg. Kostenüberschreitungen können erkannt und entsprechende Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden, um diese Überschreitungen sinnvoll zu reduzieren. Berichterstattungen sollten als Kostenkontrollbericht mit Kostenprognose regelmäßig erfolgen, wodurch der Auftraggeber über den aktuellen Stand der Kosten, den Vergleich der aktuellen Kosten zu den Plankosten und über die zu erwartenden Kosten zum Zeitpunkt der Projektfertigstellung informiert wird. Damit sollen auch Finanzierungslücken möglichst frühzeitig feststellbar sein.
- GA Marktgemeinde Münzkirchen (Pkt. 55/2010)
- GA Marktgemeinde Regau (Pkt. 39/2011)
- IP Oö. Landesmusikschulwerk mit Schwerpunkt Investitionen (Pkt. 17/2012)
- GA Stadtgemeinde Schwanenstadt (Pkt. 37, 42, 43/2012)
- IP Finanzierung von Immobiliengesellschaften des Landes OÖ (Pkt. 24/2013)
- GA Marktgemeinde Timelkam (Pkt. 42, 43/2013)
- IP Hochwasserschutz Machland Nord (Pkt. 10, 15/2014)
- GA Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck (Pkt. 64/2016)
- IP Straßenbahnverlängerung Traun (Pkt. 11/2016)
- GA Stadtgemeinde Attnang-Puchheim (Pkt. 85/2017)
- GA Marktgemeinde Ebensee am Traunsee (Pkt. 68/2018)
Im Rahmen der Kostenverfolgung ist das Auftrags- und Projektänderungsmanagement ein wesentlicher Arbeitsschritt. Auftragserweiterungen bzw. Zusatzaufträge sollten ausreichend dokumentiert, d. h. alle Auswirkungen auf Qualität, Kosten und Termine vollständig dargestellt werden. Damit sollte auch eine verursachergerechte Zuordnung der angefallenen Mehrkosten möglich sein.
Massenprüfungen (Soll-/Ist-Vergleiche) sollten jedenfalls IT-gestützt durchgeführt werden, um Mengen- und Preisverschiebungen sowie Kostenverschiebungen zu anderen Gewerken nachvollziehen zu können.