Amtssignatur

Im Sinne einer gesicherten elektronischen Veröffentlichung bringt der . LRH auf seinen Berichten die Elektronische Signatur der Direktorin bzw. des Direktors auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um einen offiziellen Bericht des . LRH handelt.

Durch die Signatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments überprüft werden.

Die Signatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument von der Direktorin bzw. dem Direktor signiert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments.

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Der . LRH verwendet bei seinen signierten Berichten folgende Bildmarke:

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte folgende Adresse: