Oö. Landesrechnungshof

Tätigkeitsberichte

Der Tätigkeitsbericht ist dem Landtag jeweils bis spätestens 15. April im Wege des Ersten Präsidenten zuzuleiten. Entsprechend dem Oö. LRHG 2013 dokumentiert er die wesentlichen Aktivitäten, die personelle und organisatorische Entwicklung und den Ressourceneinsatz des LRH im vorangegangenen Kalenderjahr.