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Initiativprüfung Rechnungsabschluss 2023 des Landes und Folgeprüfung Rechnungsabschluss 2022 des Landes

Der Rechnungsabschluss 2023 enthält eine Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung, die korrekt und vollständig aus dem Buchhaltungssystem des Landes abgeleitet wurden.
Im Vergleich zum Vorjahr verschlechterte sich die finanzielle Lage des Landes 2023: Das Nettovermögen sank um 26,0 Mio. Euro auf 3.640,8 Mio. Euro und betrug somit 34,5 Prozent der ebenfalls rückläufigen Bilanzsumme. Die Ergebnisrechnung 2023 zeigt ein negatives Nettoergebnis in Höhe von -100,7 Mio. Euro und somit einen Ergebnisrückgang gegenüber 2022 um 343,7 Mio. Euro. Der Nettofinanzierungssaldo in der Finanzierungsrechnung ist um 145,1 Mio. Euro weniger als im Vorjahr; er beläuft sich auf 84,3 Mio. Euro.
Wichtige Kennzahlen aus dem operativen Ergebnis sind gesunken. Der operative Einzahlungsüberhang liegt 2023 bei 836,9 Mio. Euro (2022: 1.063,3 Mio. Euro), die Öffentliche Sparquote bei 10,9 Prozent und die Freie Finanzspitze bei 8,2 Prozent. Im derzeit schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld ist das Land besonders gefordert, die Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes durch einen möglichst hohen Einzahlungsüberhang aus der operativen Gebarung dauerhaft abzusichern.
Kritisch bewertet der LRH seit Jahren die hohen Mittelübertragungen, die 2023 mit 1.326,8 Mio. Euro erneut einen Höchststand erreichten.
Die Finanzschulden (Geldverbindlichkeiten im Kernhaushalt) liegen 2023 gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 1.191,2 Mio. Euro. Um die Schuldensituation des Landes zu beurteilen, reichen die Finanzschulden alleine nicht aus. Der LRH bezieht daher in einer noch weiter gehenden Schuldenbetrachtung möglichst alle Finanzverpflichtungen des Landes und seiner Unternehmungen mit ein, die das Land großteils aus Steuergeldern zurückzahlen muss. Im Vergleich zu 2022 sanken diese Verpflichtungen um 12,6 Mio. Euro auf 2.914,1 Mio. Euro. Den rückläufigen Sonderfinanzierungen im Haushalt (-47,7 Mio. Euro) standen steigende ausgelagerte Schulden in Beteiligungsunternehmen (+35,1 Mio. Euro) gegenüber. Langfristig wird es große budgetäre Anstrengungen brauchen, um die Last der bereits bestehenden finanziellen Verpflichtungen abzutragen. In diesem Zusammenhang verweist der LRH aber auf die „Schuldenbremse“, eine Obergrenze für Finanzschulden, die sich das Land im Sinne der Generationengerechtigkeit verordnet hat; damit will es beim Erreichen einer bestimmten Warngrenze gegensteuern.

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